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	<title>PatVerfü</title>
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	<description>Die schlaue Patientenverfügung</description>
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		<title>Freiheit statt Zwang - Infoveranstaltung über die PatVerfü gegen Menschenrechtsverletzungen durch Psychiatrien</title>
		<link>http://www.patverfue.de/freiheit-statt-zwang-infoveranstaltung-uber-die-patverfu-gegen-menschenrechtsverletzungen-durch-psychiatrien</link>
		<comments>http://www.patverfue.de/freiheit-statt-zwang-infoveranstaltung-uber-die-patverfu-gegen-menschenrechtsverletzungen-durch-psychiatrien#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 25 Feb 2012 15:20:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PatVerfü-News</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[24.03. 2012, Würzburg 18:00 Uhr, Kellerperle Am Studentenhaus 1, Würzburg, nähe Sanderring. Referentin: Alice Halmi vom Berliner Werner-Fuß-Zentrum Veranstalter: KuPuK e.V. Ankündigungstext zur Veranstaltung: http://kupuk.blogsport.de    ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>24.03. 2012, Würzburg</strong><br />
18:00 Uhr, <a href="http://www.kellerperle.blogspot.com" target="_blank">Kellerperle</a><br />
Am Studentenhaus 1, Würzburg, nähe Sanderring.</p>
<div>Referentin: Alice Halmi vom <a href="http://www.zwangspsychiatrie.de" target="_blank">Berliner Werner-Fuß-Zentrum</a><br />
Veranstalter: <a href="http://kupuk.blogsport.de/kupuk/" target="_blank">KuPuK e.V.<br />
</a>Ankündigungstext zur Veranstaltung: <a href="http://kupuk.blogsport.de" target="_blank">http://kupuk.blogsport.de</a></div>
<p> </p>
<p> </p>
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		<item>
		<title>Freiheit statt Zwang: Weltpremiere des PatVerfü-Kinospots mit Nina Hagen</title>
		<link>http://www.patverfue.de/weltpremiere-patverfue-spot-mit-nina-hagen</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 20:36:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PatVerfü-News</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.patverfue.de/?p=2063</guid>
		<description><![CDATA[(Der Spot auf YouTube: http://youtu.be/0VUsRUHC0Pw) Pressemitteilung vom 7. Februar 2012 Das Kino Moviemento am Kottbusser Damm in Berlin ist rappelvoll. Mehr als 200 Menschen sind zur Weltpremiere des PatVerfü-Kinospots gekommen, zu der der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. am Dienstagabend (31.01.2012) eingeladen hatte. Unter den Kinobesuchern ist wie angekündigt ein international bekannter Star: Umringt von Kameras wartet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe width="540" height="304" src="http://www.youtube.com/embed/0VUsRUHC0Pw" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
<p>(Der Spot auf YouTube: <a href="http://youtu.be/0VUsRUHC0Pw" title="Der PatVerfü-Spot auf YouTube" target="_blank">http://youtu.be/0VUsRUHC0Pw</a>)</p>
<p><em>Pressemitteilung vom 7. Februar 2012</em></p>
<p>Das Kino  Moviemento am Kottbusser Damm in Berlin ist rappelvoll. Mehr als 200 Menschen sind zur Weltpremiere des PatVerfü-Kinospots gekommen, zu der der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. am Dienstagabend (31.01.2012) eingeladen hatte. Unter den Kinobesuchern ist wie angekündigt ein international bekannter Star: Umringt von Kameras wartet auch Nina Hagen gespannt darauf, den PatVerfü-Spot, in dem sie selbst mitgewirkt hat, zum ersten Mal auf der großen Leinwand zu sehen.</p>
<p><span id="more-2063"></span></p>
<p>Nina Hagen überrascht das Publikum mit einer Lockenpracht gekrönt von einer knallroten Lackmütze, auf der die Botschaft der PatVerfü zu lesen ist:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!</strong></p>
<p>Damit macht die Sängerin und Schauspielerin schon auf den ersten Blick deutlich, um was es hier geht: um das Menschenrecht auf Selbstbestimmung. Über 200.000 Bundesbürger werden jährlich aufgrund willkürlicher psychiatrischer „Diagnosen“ zwangsweise in einer Psychiatrie eingesperrt und aus vermeintlich „therapeutischen“ Gründen zwangsbehandelt. Desweiteren sind zurzeit in Deutschland über 1,2 Mio. Menschen durch gerichtlich angeordnete „Betreuung“ entmündigt und ihrer Selbstbestimmungsrechte beraubt. Obwohl diese schweren Verletzungen von Menschenrecht und -würde entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention ein Verbrechen sind, nimmt die Zahl der gewaltsamen Übergriffe immer noch zu.</p>
<p><strong>Die Würde des Menschen ist unantastbar? Jetzt ja: Mit der PatVerfü!</strong></p>
<p>„Seit 62 Jahren gilt das Grundgesetz, aber erst im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die von den Betroffenen folterartig erlebte Zwangsbehandlung in der Psychiatrie mit den Grundrechten – die ja an sich Menschenrechte sind – unvereinbar ist.“ sagt René Talbot vom Landesverband Psychiatrie Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V., zu Beginn seiner <a href="http://www.patverfue.de/geschichte-der-patverfue" title="Die Geschichte der schlauen Patientenverfügung PatVerfü">Einführungsrede</a>, in der er den Kinobesuchern die Geschichte der schlauen Patientenverfügung PatVerfü erklärt.</p>
<p>Die PatVerfü nutzt die durch das 2009 in Kraft getretene Patientenverfügungsgesetz ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, medizinische Untersuchungen vorab untersagen zu können. Durch die Verhinderung unerwünschter psychiatrischer Diagnosen wird das Einfallstor für die psychiatrische Entrechtung und Entmündigung, Entwürdigung und Misshandlung rechtswirksam verschlossen.</p>
<p>Von dieser weltweit revolutionär zu nennenden Möglichkeit, sich mit der <a href="/verfassen" title="Eine eigene PatVerfü verfassen">kostenlosen, einblättrigen Willenserklärung PatVerfü</a> vor Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Folter durch die Zwangspsychiatrie schützen zu können, wissen noch Wenige. Genau deshalb startet mit der Erstaufführung des PatVerfü-Kinospots eine breit angelegte Kampagne, die die Bürger/innen über ihre Rechte informieren soll.</p>
<p><strong>Licht aus, Aufklärungs-Spot ab!</strong></p>
<p>Spannung, Schock, Erleichterung - der knapp <a href="/spot" title="Der PatVerfü-Spot zum Anschauen und Herunterladen">zweiminütige Social-Spot</a> versetzt das Premierenpublikum spürbar in ein Wechselbad der Gefühle. Als das im Film unbekümmert nackt auf der Straße tanzende Pärchen gewaltsam abgeführt und psychiatrisch zwangsbehandelt wird, macht sich unter den Zuschauern Empörung breit. Doch dann wird der Film plötzlich zurückgespult und bekommt dankt der PatVerfü ein Happy-End: Mit den Worten „das nächste Mal zieht ihr euch aber einen Schlüpper an“, ziehen die Polizisten wieder von dannen, was im Saal für spontanen Jubel und Beifall sorgt. Den bekommen anschließend auch die ebenfalls anwesenden Schauspieler und die Crew von AS-Filme, die den Social-Spot mit der Unterstützung von Aktion Mensch im Auftrag des Landesverbandes Psychiatrie Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. realisiert hat.</p>
<p>Während alle Beteiligten einen Blumenstrauß erhalten, greift Nina Hagen zur Gitarre: „Wir wolln es nicht verschweigen in dieser Schweigezeit. Das Grün bricht aus den Zweigen, wir wolln das allen zeigen, dann wissen sie Bescheid.“ Mit dem Song „Ermutigung“ von Wolf Biermann, der auch auf ihrem aktuellen <a href="http://www.volksbeat.com/" title="Nina Hagen: Album 'Volksbeat'" target="_blank">Album Volksbeat</a> zu hören ist, hat sie die passende Musik für den Abend im Gepäck.</p>
<p><strong>Nina Hagen ist Schirmfrau der PatVerfü</strong></p>
<p>Nina Hagen, die nicht nur als Darstellerin in dem Kinospot Zeugin von schweren Menschenrechtsverletzungen wird, sondern auch privat mit Menschen befreundet ist, die „von der Psychiatrie ZWANGSmissbraucht“ wurden, ist es „ein Herzensanliegen, darauf hinzuweisen, dass es jetzt ein neues GESETZ gibt, und dass wir Menschen uns mit der PatVerfü vor den Übergriffen der Psycho-Industrie schützen können!“ Mit der feierlichen Überreichung einer XXL-Urkunde, wird Nina Hagen vor versammeltem Premierenpublikum offiziell zur Schirmfrau der PatVerfü. Sie bedankt sich mit einem Song und gesteht: „Ich hatte Gänsehaut, als ich den Spot gesehen habe, und immer und immer wieder, wenn ich ihn sehe.“. Weil doppelt so viele Besucher gekommen sind, wie in den Kinosaal passen, wird der Spot für alle, die draußen verharrt haben, kurzerhand noch einmal gezeigt. Auch die Premiere auf der neugestalteten Website und auf YouTube wird wenig später verkündet und dort können sich alle den PatVerfü-Spot, der am 5. Februar im Bochumer Metropolis einen zweiten Auftakt feierte und nun in über 50 Kinos angelaufen ist, so oft anschauen, wie sie möchten. </p>
<p><strong>Gemeinsam für eine gerechtere Welt:<br />
Solidaritätserklärung vom Contergannetzwerk</strong></p>
<p>„Uns vom Contergannetzwerk Deutschland e.V. ist es ein Herzensanliegen und eine große Freude, hier mit dabei zu sein...Wir unterstützen das tolle Projekt aus vollem Herzen – denn in eine solche menschenunwürdige Lage - einfach zwangsbetreut oder in eine Psychiatrie weggesperrt zu werden, kann man schneller kommen als man denkt. Gerade auch behinderte Menschen! Von daher gilt für uns: gemeinsam für eine ein Stück gerechtere Welt... mit unserer Nina!“ sagte Tina Floh bei der Premiere des PatVerfü-Kinospots. Das Contergan-Netzwerk Deutschland e.V., dessen Ehrenmitglied Nina Hagen ist, bemüht sich noch immer um Entschädigungszahlungen an Opfer des wohl größten Medikamentenskandals der BRD.</p>
<p><img src="http://www.patverfue.de/cms-96TK/media/premiere-rene-nina-alice.jpg" alt="Übergabe der Urkunde an Nina Hagen" title="Übergabe der Urkunde an Nina Hagen" width="384" height="512" class="aligncenter size-full wp-image-2072" /></p>
<p>Werner-Fuß-Zentrum<br />
im Haus der Demokratie und Menschenrechte<br />
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin<br />
<a title="Netzwerk Psychiatrie-Erfahrene" href="http://www.psychiatrie-erfahrene.de">www.psychiatrie-erfahrene.de</a></p>
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		<title>Die Geschichte der schlauen Patientenverfügung PatVerfü</title>
		<link>http://www.patverfue.de/geschichte-der-patverfue</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:58:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PatVerfü-News</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Einführungsrede anlässlich der Uraufführung des PatVerfü-Kinospots am 31.1.2012 im Kino Moviemento in Berlin Liebe Gäste, herzlich willkommen zur Kino-Premiere des PatVerfü-Spots! Mein Name ist René Talbot und ich werde Sie zusammen mit Alice Halmi durch diese Veranstaltung begleiten. Heute präsentieren wir eine neue Dimension der Aufklärung über die PatVerfü und deshalb möchte ich, sozusagen zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Einführungsrede anlässlich der Uraufführung des PatVerfü-Kinospots am 31.1.2012 im Kino Moviemento in Berlin</em></p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-2059" title="René Talbot hält die Einführungsrede" src="http://www.patverfue.de/cms-96TK/media/rt_rede_moviemento.jpg" alt="René Talbot hält die Einführungsrede" width="585" height="422" /></p>
<p>Liebe Gäste, herzlich willkommen zur Kino-Premiere des PatVerfü-Spots!</p>
<p>Mein Name ist René Talbot und ich werde Sie zusammen mit Alice Halmi durch diese Veranstaltung begleiten.</p>
<p>Heute präsentieren wir eine neue Dimension der Aufklärung über die PatVerfü und deshalb möchte ich, sozusagen zum warm werden, eine Geschichte erzählen, die Geschichte der PatVerfü. Das soll vor allem dazu dienen, zu verstehen, um was es bei dieser schlauen Patientenverfügung eigentlich geht: um die Selbstbestimmung.</p>
<p>Seit 62 Jahren gilt das Grundgesetz, aber erst im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die von den Betroffenen folterartig erlebte Zwangsbehandlung in der Psychiatrie mit den Grundrechten – die ja an sich Menschenrechte sind – unvereinbar ist.</p>
<p>Die vom medizinischen Personal begangene Körperverletzung war also immer schon ein Verbrechen. Dieser Rechtsfortschritt, und dass man sich außerdem inzwischen durch eine entsprechende Patientenverfügung, eben die PatVerfü, auch vor einer psychiatrischen Gefangennahme schützen kann, hatte einen geschichtlichen Vorläufer:</p>
<p>Im Juli 1982 veröffentlichte <a title="Texte von Thomas Szasz in deutschsprachiger Übersetzung" href="http://www.szasz-texte.de/" target="_blank">Thomas Szasz</a> in der Zeitschrift <em>American Psychologist</em> den Text <a href="http://psycnet.apa.org/index.cfm?fa=buy.optionToBuy&amp;id=1983-05532-001" target="_blank">The Psychiatric Will: A New Mechanism for Protecting Persons Against „Psychosis“ and Psychiatry</a>. Der Begriff <em>Psychiatric Will</em>, der später von der Irren-Offensive etwas windschief mit „Psychiatrisches Testament“ übersetzt wurde, erhielt seine Inspiration von dem sog. „Living Will“. Der erste Living Will wurde 1967 von <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Luis_Kutner" target="_blank">Luis Kutner</a>, einem Anwalt in Chicago, der sich intensiv für die Menschenrechte einsetzte, in einem Vortrag veröffentlicht, der 1969 im <em>Indiana Law Journal</em> erschien.</p>
<p><span id="more-2043"></span></p>
<p>Während die Ärzte in der Psychiatrie schon immer nahezu alles auch <em>gegen</em> den Willen der Betroffenen machen konnten, sobald eine Person durch die Diagnose einer angeblichen „Geisteskrankheit“ ihren Status als Rechtssubjekt verloren hatte, hatte in den 60er Jahren die Medizin solche Fortschritte gemacht, dass in lebensbedrohlichen Situationen Erfolge erzielt wurden, die ein Überleben ermöglichten, das allerdings insbesondere von Angehörigen immer wieder als unwürdig empfunden wurde. Außerhalb der psychiatrischen Mauern entstand so eine Angst vor den medizinischen Möglichkeiten, insbesondere denen der Intensivmedizin.</p>
<p>Der Wunsch, <em>„nicht an Schläuchen zu hängen“</em>, wurde formuliert und fand seine Grenzen an den gesetzlichen Regelungen zur Zwangspsychiatrie.</p>
<p>Denn den Ärzten war seit über 150 Jahren logisch implizit eine Machtstellung über die menschlichen Körper dadurch eingeräumt worden, dass die Verfügung über den eigenen Körper, insbesondere bei einem vom Betroffenen erwünschten und selbst herbeigeführten Tod, als Krankheit definiert und so medizinalisiert wurde. Die Bestrafung von Selbsttötungsversuchen als Wurzel der Psychiatrie hatte Thomas Szasz schon früh erkannt und so war sein Vorschlag 1982 nur konsequent. Mit dem Psychiatric Will wurde versucht, im Voraus schriftlich und analog zu der Untersagung medizinischer Intensivbehandlung am Lebensende, psychiatrische Behandlungen, insbesondere Einsperren und Zwangsbehandlung, zu verbieten.</p>
<p>In beiden Anwendungsbereichen entstand für die Justiz die Schwierigkeit, zwei sich widersprechende Gesetze unter einen Hut zu bekommen: einerseits das Selbstbestimmungsrecht als Freiheitsanspruch z.B. im Grundgesetz Artikel 2 bzw. die in der Verfassung der USA und andererseits die psychiatrischen Sondergesetze, die Selbsttötungsversuche bestrafen, zumindest aber Krankheitseinsicht durch psychiatrische Haft und erzwungene Drogeneinnahme erzwingen sollen.</p>
<p>Der Konflikt zweier, sich widersprechender, Gesetze kann nur dadurch gelöst werden, dass der Gesetzgeber ein neues Gesetz verabschiedet, in dem explizit - eben nicht nur implizit – dem Selbstbestimmungsrecht eines Erwachsenen, über den eigenen Körper zu verfügen, der Vorrang eingeräumt wird.</p>
<p>Das geschah in den USA für die Living-Will-Erklärungen für die Sterbephase das erste mal 1976 in Kalifornien. Bis 1990 folgten alle anderen US-Staaten. Allerdings wurde derselbe Anspruch für die Psychiatrie nirgends auf der Welt gesetzlich anerkannt. So blieb z.B. die Übersetzung des Psychiatric Will von Thomas Szasz, die die Irren-Offensive mit dem Titel <a title="Irren-Offensive 1/87 als PDF-Datei" href="http://www.antipsychiatrie.de/io_03/3_10.pdf" target="_blank">„Das Psychiatrische Testament“ als Sonderheft Nr. 1 im Oktober 1987</a> herausbrachte, rechtlich wirkungslos, bzw. wurde willkürlich von Richtern nur ab und zu anerkannt. In rechtlicher Hinsicht gab es dann aber 1992 in Deutschland einen klitzekleinen Fortschritt, als erstmals die Vormundschaft aufgeweicht wurde und auch Entmündigte mit ihrer Unterschrift erstmals wirksam einen Anwalt bevollmächtigen konnten.</p>
<p>1999 wurde durch eine Gesetzesänderung diese Bevollmächtigungsmöglichkeit explizit auf alle erwachsenen Personen ausgeweitet. Dieses Gesetz sicherte den Vorrang solcher Vorab-Bevollmächtigungen gegenüber der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers auch für die sogenannten „höchstpersönlichen Angelegenheiten“ der Gesundheitsvorsorge, also für das Einverständnis oder die Ablehnung medizinischer Untersuchungen und Behandlungen.</p>
<p>Selbstverständlich nutzten wir sofort dieses Schlupfloch mit der von <a href="http://www.psychiatrierecht.de/" target="_blank">RA Saschenbrecker</a> speziell für uns entworfenen Vorsorgevollmacht, der sogenannten <a title="Die Vorsorgevollmacht Vo-Vo" href="http://www.vo-vo.de/index2.htm" target="_blank">Vo-Vo</a>. Die Justiz, wie immer, wenn es um die Psychiatrie ging, versuchte ihr Möglichstes, um den Betroffenen ihre Grundrechte zu verweigern und die Kontrolle über Entscheidungen von solchen Vorsorgebevollmächtigten zu behalten, so dass der Gesetzgeber ein weiteres Mal die Dinge explizit regeln musste.</p>
<p>Und das tat er: mit einer breiten Mehrheit im Bundestag wurde am 18.6.2009 das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet. Damit war nicht mehr nur ausdrücklich gesetzlich geregelt, <em>wer</em> vorrangig vor einer gerichtlichen Entscheidung bevollmächtigt werden kann, sondern <em>was</em> der Bevollmächtigende verfügen kann: bei allen Erkrankungen in allen Stadien, von einer ersten Untersuchung bis zur Bahre konnte nunmehr alles von einem einwilligungsfähigen Erwachsenen im Voraus untersagt werden. Den Prozess dieser Gesetzesänderung hatten wir herbeigesehnt und insbesondere mit <a href="http://www.irren-offensive.de/jubi/30.htm#narr" target="_blank">Hilfe von Prof. Wolf-Dieter Narr</a> aktiv unterstützt. Gut vorbereitet auf diesen Moment, konnten wir direkt nach der Verkündigung der Mehrheit im Bundestag unsere spezielle Patientenverfügung mit eingebauter Vorsorgevollmacht mit einer eigenen Domain www.PatVerfü.de im Internet veröffentlichen.</p>
<p>Die PatVerfü nutzt die gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, medizinische Untersuchungen vorab untersagen zu können. Die Verhinderung unerwünschter psychiatrischer Diagnosen ist das Kernstück der PatVerfü, denn damit wird das Einfallstor für die psychiatrische Entrechtung und Entmündigung, Entwürdigung und Misshandlung rechtswirksam verschlossen.</p>
<p>Viel einfacher als mit dem Vorgängermodell, der Vo-Vo, kann sich nun jede und jeder selbst mit dieser einseitigen und einblättrigen Willenserklärung direkt verteidigen, indem sie im Geldbeutel immer mitgeführt wird und so jederzeit vorgezeigt werden kann. Diese direkte Wirkung wird in Erklärungen sowohl der Bundesjustizministerin wie auch der Bundesärztekammer anerkannt. Vorsorgebevollmächtigte werden damit regelmäßig zu Statisten, da sie sozusagen nur als zweiter Schutzwall fungieren, und damit auch die Hoffnung zerstört wird, ein Richter könne noch durch die Verordnung einer Betreuung das Blatt zugunsten medizinischer Machtentfaltung wenden.</p>
<p>Von dieser weltweit revolutionär zu nennenden Möglichkeit muss man aber erst mal erfahren haben, dass es sie gibt. Dem soll unsere Aufklärungskampagne dienen und das sieht dann so aus: <a title="Der PatVerfü-Spot zum Anschauen und Herunterladen" href="/spot">Film ab</a>!</p>
<p>© René Talbot</p>
<p><a title="The history of the PatVerfü" href="http://www.patverfue.de/en/the-history-of-the-patverfue">Englische Übersetzung der Rede</a></p>
<p> </p>
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		<title>Frei­heit statt Zwang: PatVerfü-Kinopremiere mit Nina Ha­gen</title>
		<link>http://www.patverfue.de/freiheit-statt-zwang-patverfu-kinopremiere-mit-nina-hagen</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 13:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PatVerfü-News</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.patverfue.de/?p=1796</guid>
		<description><![CDATA[Berlin, Januar 2012 Abendstimmung in Berlin. Ein Pärchen tanzt auf der Straße, dann rauscht ein Polizeiwagen heran. Wortlos werden die beiden abgeführt. Als sie bemerken, wohin man sie bringt, ist es zu spät. Das junge Paar ist längst Opfer des Staatsapparats und wird gewaltsam zum Schweigen gebracht. Was wie ein Science-Fiction-Thriller klingt, ist in Wirklichkeit eine Menschenrechts-Tragödie. Aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="aligncenter size-full wp-image-1942" title="Einladung zur PatVerfü-Spot-Premiere mit Nina Hagen" src="http://www.patverfue.de/cms-96TK/media/premiere.jpg" alt="Einladung zur PatVerfue-Spot-Premiere mit Nina Hagen" width="425" height="362" /></p>
<p>Berlin, Januar 2012</p>
<p>Abendstimmung in Berlin. Ein Pärchen tanzt auf der Straße, dann rauscht ein Polizeiwagen heran. Wortlos werden die beiden abgeführt. Als sie bemerken, wohin man sie bringt, ist es zu spät. Das junge Paar ist längst Opfer des Staatsapparats und wird gewaltsam zum Schweigen gebracht. Was wie ein Science-Fiction-Thriller klingt, ist in Wirklichkeit eine Menschenrechts-Tragödie. Aber so viel sei verraten: Es gibt ein Happy End!</p>
<p>Welche Rolle Nina Hagen dabei spielt und warum alle Bundesbürger/innen diesen Film sehen sollten, erfahren Sie bei der</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Premierenveranstaltung des PatVerfü-Kinospots<br />
</strong><strong>am Dienstag, den 31. Januar 2012 um 19:00 Uhr<br />
</strong><strong>im Moviemento Kino, Kottbusser Damm 22, 10967 Berlin</strong></p>
<p> zu der wir Sie hiermit herzlich einladen.</p>
<p>Mit der Erstaufführung unseres Spots möchten wir Sie an diesem Abend über weitgehend totgeschwiegene Verbrechen aufklären, die in Deutschland leider noch immer an der Tagesordnung sind: Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Folter. Die Künstlerin Nina Hagen und Vertreter des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. werden anwesend sein und Ihnen erzählen, wie Sie sich davor schützen und von Ihrem guten Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen können.<br />
Der Eintritt zu der Veranstaltung ist frei. Reservierungen sind leider nicht möglich, frühes Kommen sichert die besten Plätze.</p>
<p><span id="more-1796"></span></p>
<p><strong>Grausame Realität – Zwangspsychiatrie in Deutschland</strong></p>
<p>Die Handlung des neuen, knapp 2-minütigen Social-Spots ist frei erfunden und dennoch hat die Geschichte einen erschreckend realen Hintergrund. Mehr als 200.000 Menschen* werden hierzulande jedes Jahr aufgrund willkürlicher psychiatrischer „Diagnosen“ zwangsweise in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Dort werden sie aus angeblich therapeutisch notwendigen Gründen ans Bett gefesselt (so genannte “Fixierung”) und gegen ihren Willen mit psychiatrischen Drogen und der noch immer gängigen “Elektrokonvulsionstherapie” (auf gut deutsch Elektroschock) zwangs-“behandelt“. Obendrein sind zurzeit über 1,2 Millionen Menschen* durch gerichtlich angeordnete „Betreuung“ entmündigt und somit sämtlicher Selbstbestimmungsrechte beraubt.</p>
<p>Obwohl diese schweren Verletzungen von Menschenrecht und -würde laut UN-BR-Konvention in Deutschland als Verbrechen gelten, nimmt die Zahl der gewaltsamen Übergriffe stetig zu. Die Opfer sind Leute wie du und ich. Menschen, deren einziges Vergehen es ist, nicht der „Norm“ zu entsprechen, sich unangepasst zu verhalten oder in aller Öffentlichkeit lautstark ihre Meinung zu sagen. Menschen, wie zum Beispiel Nina Hagen, die mit ihrer unkonventionellen Art immer wieder für Schlagzeilen sorgt.</p>
<p>*Quelle: Bundesamt für Justiz, Betreuungs- und Unterbringungszahlen, in: http://www.bt-portal.de/btprax/downloads.html#c3121</p>
<p><strong>Geisteskrank? Nina Hagen wehrt sich!</strong></p>
<p>Was hat man der Sängerin, Songwriterin und Schauspielerin nicht schon alles attestiert? Aber gegen ein Urteil erhebt Nina Hagen Einspruch: Eine „psychische Krankheit“ darf ihr niemand diagnostizieren. Zu Recht! Denn Selbstbestimmung ist in Deutschland Gesetz.</p>
<p>Das Patientenverfügungsgesetz wurde vor zwei Jahren mit einer breiten Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Seither gilt: Der Patientenwille ist bei allen medizinischen Entscheidungen als rechtsverbindlich zu betrachten. Das bedeutet, niemand darf hierzulande entmündigt, gegen seinen Willen in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen und zwangsbehandelt werden. Schutz vor dem Verbrechen Zwangspsychiatrie gibt es trotz Gesetz dennoch weder von der Polizei noch von Angehörigen. Helfen kann nur eine schlaue Patientenverfügung, die PatVerfü. Das sollte unbedingt jeder wissen, findet Nina Hagen, die nicht nur in dem Social-Spot mitgewirkt hat, sondern auch die Schirmfrauschaft für die PatVerfü übernimmt:</p>
<blockquote><p> „Es steht im Grundgesetz dass die Würde des Menschen unantastbar ist, und es war bisher eine FARCE, eine LÜGE! Ich bin mit Menschen befreundet, die von der Psychiatrie ZWANGS-missbraucht wurden. Es ist mir ein Herzensanliegen, darauf hinzuweisen, dass es jetzt ein neues GESETZ gibt, und dass wir Menschen uns mit der PatVerfü vor den Übergriffen der Psycho-Industrie schützen können! Das ist ein Riesen-Fortschritt und alle Parteien und alle Regierungen, die es bisher gab, haben ARG VERSAGT und haben vieles wieder gutzumachen an den Menschen, denen mit staatlicher Erlaubnis so viel grausames Unrecht angetan wurde, und leider immer noch wird.“</p></blockquote>
<p><strong>Das Unrecht beenden: Mit der schlauen PatVerfü und viel Aufklärungsarbeit</strong></p>
<p>Von psych­ia­tri­schen Zwangs­maß­nah­men ha­ben die meisten Menschen bisher allenfalls aus der Zei­tung er­fah­ren. Der Irrglauben, dass einem selbst so et­was nie pas­sie­ren könnte, ist deshalb weit verbreitet. Was viele nicht wissen: Auch ohne ge­gen ein Ge­setz ver­sto­ßen zu ha­ben, kann einem die Frei­heit und das Recht auf ein selbst­be­stimm­tes Le­ben ent­zo­gen wer­den. Eine psych­ia­tri­sche Dia­gnose und die Behauptung einer “Selbst- oder Fremd­ge­fähr­dung” sind da­für aus­rei­chend. Davor kann man sich jetzt aber ganz einfach schützen:</p>
<p>Mit der kostenlosen PatVerfü, einer schlauen Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung, die aus­drück­lich psych­ia­tri­sche Un­ter­su­chun­gen un­ter­sagt und so die Ent­ste­hung psych­ia­tri­scher Dia­gno­sen ver­hin­dert. Denn ohne Dia­gnose sind psych­ia­tri­schen Zwangs­maß­nah­men sowie gesetzlich angeordneter Vormundschaft ge­gen den eigenen Wil­len die recht­li­chen Grund­lagen ent­zo­gen.</p>
<p>Der Social-Spot, der die BundesbürgerInnen über ihre Rechte aufklären soll, wurde vom Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. (LPE B-B) in Auftrag gegeben und von AS-Filme und mithilfe der Förderung durch Aktion Mensch realisiert. Der LPE B-B ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zusammen mit der Berliner Irren-Offensive e.V. im Werner-Fuß-Zentrum für die Menschenrechte engagiert. Ab Februar wird der Spot zunächst hauptsächlich in Berlin und Nordrhein-Westfalen in den Kinos gezeigt. Anlässlich dessen lädt der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW am 5. Februar zu einer eigenen Auftaktveranstaltung im Bochumer Kino Metropolis ein. Weitere Bundesländer sowie eine virale Kampagne sollen folgen. Zudem startet eine neue Reihe von PatVerfü-Informationsveranstaltungen. Für die Buchung von ReferentInnen können sich Interessierte an den LPE B-B wenden.</p>
<p>Zeitgleich mit der Premiere des PatVerfü-Spots findet auch ein Relaunch des PatVerfü-Internetauftritts statt. Weitere Informationen über die PatVerfü finden Sie bereits jetzt unter: www.patverfue.de</p>
<p>Pressekontakt: Nina Hagen Büro / Klaus M. Aschenneller: info@highproduction.de<br />
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.:<br />
werner-fuss@gmx.de</p>
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		<title>PatVerfü von den Amtsgerichten Wedding und Spandau bestätigt</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Apr 2011 10:00:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PatVerfü-News</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[PatVerfü - spezielle Patientenverfügung gegen psychiatrischen Zwang von Amtsgerichten Wedding und Spandau bestätigt! Pressemitteilung vom 10. März / 4. April 2011 Das Amtsgericht Wedding mit seinem Beschluss 51 XVII/7201 vom 08.11.2010 sowie das Amtsgericht Spandau mit seinem Beschluss 50 XVII T 8890/11 vom 29.03.2011 bestätigen, dass das Vorliegen einer PatVerfü die Einrichtung einer Betreuung verhindert. Mit der PatVerfü ist keine Zwangsbegutachtung für eine Entmündigung durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><strong>PatVerfü - spezielle Patientenverfügung<br />
gegen psychiatrischen Zwang<br /> von Amtsgerichten Wedding und Spandau bestätigt!</strong></p>
<p>Pressemitteilung vom 10. März / 4. April 2011</p>
<p>Das Amtsgericht Wedding mit seinem <a href="http://www.patverfue.de/media/fax-beschluss-ag-wedding.pdf">Beschluss 51 XVII/7201</a> vom 08.11.2010 sowie das Amtsgericht Spandau mit seinem Beschluss <a href="http://www.patverfue.de/media/fax-beschluss-ag-spandau.pdf" target="_blank">50 XVII T 8890/11</a> vom 29.03.2011 bestätigen, dass das Vorliegen einer PatVerfü die Einrichtung einer Betreuung verhindert. Mit der PatVerfü ist keine Zwangsbegutachtung für eine Entmündigung durch angebliche „Betreuung“ mehr möglich! Das ist eine Information, die der öffentlichen Meinung zugänglich gemacht werden muss, damit sich jeder vor der Willkür der Psychiater mit einer kostenlos im Internet zugänglichen PatVerfü schützen kann.</p>
<p>Das UN-Hochkommissariat  für Menschenrechte hat bereits am 26.1.2009 gegenüber der UN-Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass mit Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland zum 1.1.2009 alle Psychiatrie-Sondergesetze mit dieser Konvention unvereinbar sind und jeweils abgeschafft werden müssen. Die sogenannte „öffentlich-rechtliche” zwangsweise Unterbringung und Zwangsbehandlung wird in Deutschland über Landesgesetze geregelt, die in den meisten Bundesländern „Psychisch Kranken Gesetze” (PsychKG), in drei Bundesländern „Unterbringungsgesetz” und in Hessen „Freiheitsentziehungsgesetz” genannt werden.<br />
Die Eingangsvoraussetzung bei diesen Landesgesetzen ist die psychiatrische Begutachtung. Auch diese Begutachtung wird durch die PatVerfü rechtswirksam unterbunden. Damit ist die PatVerfü auch gegen diese Gesetze wirksam.</p>
<p>Psychiatrischer Zwang (welcher Art auch immer) ist eine Menschrechtsverletzung. Trotz vorgeblicher Psychiatrie-“Reformen“ sind die Zwangseinweisungen drastisch gestiegen (z. Zt. jährlich über 200.000 Menschen in der BRD). Seit dem 1.1.2009 wird der psychiatrische Zwang jedoch weiterhin ausgeübt, obwohl die psychiatrischen Zwangsgesetze gemäß Art. 14 der BRK illegal geworden sind. Trotzdem können sich inzwischen diejenigen Menschen davor schützen, die von dem neuen Patientenverfügungsgesetz wissen (ab 1.9.2009) und vorsorglich in einer speziellen Patientenverfügung, der PatVerfü, schriftlich niederlegten, dass sie weder psychiatrisch diagnostiziert noch behandelt werden wollen. Jede/r andere sitzt sonst ohnmächtig in der Falle, wenn versucht wird, Zwang psychiatrisch-gerichtlich anzuordnen.</p>
<p>Der Riegel, der mit der PatVerfü den psychiatrischen Zwangsmaßnahmen vorgeschoben wurde, ist ein fundamentaler Sieg gegen die Zwangspsychiatrie. Denn es ist nicht über Missbrauch in der Psychiatrie zu sprechen, weil die Zwangspsychiatrie an sich ein Missbrauch ist!</p>
<p>Inzwischen konnte aufgrund des beharrlichen Bestehens auf eine PatVerfü die zwangsweise Begutachtung für eine sogenannte „Betreuung“ erfolgreich verhindert werden. Das war der Schlüssel, um die „Betreuung“ selbst unmöglich zu machen. Mit Erlaubnis des Betroffenen veröffentlichen wir <a href="/media/fax-beschluss-ag-wedding.pdf" target="_blank">diesen Beschluss des Amtsgericht Wedding</a>. Der Beschluss dokumentiert, dass auch der sozialpsychiatrische Dienst Berlin-Mitte und der angeblich „sachverständige“ Gutachter verstanden haben, dass gegen die PatVerfü keine Untersuchung und Diagnose mehr erfolgen darf.</p>
<p><span id="more-1789"></span></p>
<p>Diesen Beschluss kommentiert Prof. Wolf-Dieter-Narr (Komitee für Grundrechte und Demokratie) in einem Fax an alle Amtsgerichte und an Psychiatrien mit geschlossenen Abteilungen in der BRD:</p>
<p>„Einfach, klar und zutreffend hat sich das Amtsgericht Wedding daran gehalten, was seit dem 1.9.2009 als Patientenverfügung durch den § 1901a rechtskräftig ins BGB eingefügt worden ist: Betreuender, angeblich psychiatrisch helfender Zwang, immer schon ein grundrechtlicher Widerspruch in sich selbst, ist ausgeschlossen.</p>
<p>Damit ist ein hanebüchener Beschluss des Amtsgerichts Witten aus dem Jahr 2009, bestätigt durch das nachfolgend irrende Landgericht Bochum, aufgehoben. Beide vertrauten rechtsblind einem professionsblind interessierten psychiatrischen Gutachter (zur Darstellung des Falls und der darüber hinausgehenden panischen Suche der DGPPN, den gewaltförmiger Psychiatrie nützlichen menschenwidrigen Zwang aufrechtzuerhalten - und das mithilfe eines fadenscheinigen Gutachtens des fahrlässigen Juristen Dirk Olzen aus Düsseldorf - <a href="http://www.die-bpe.de/memo" target="_blank">siehe hier</a>: oder die Kurzversion in <a href="http://www.die-bpe.de/r-und-p" target="_blank">Recht &amp; Psychiatrie 4/2010</a>).</p>
<p>Es gibt also Richter, in diesem Fall eine Richterin am AG Wedding, die auf der Grundlage unverkürzter Grundrechte ihr Rechtsverständnis nicht durch arrogante Vertreter eines Verbands der Psychiater aushöhlen lassen. Dieser Verband setzt das pseudowissenschaftlich begründete Professionsheil über das von (behinderten) Menschen und ihr unabdingbares Menschenrecht, über sich selbst auch so zu bestimmen, dass z.B. eine psychiatrische Untersuchung und Diagnose grundsätzlich untersagt ist.“</p>
<p>_____________________</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie hier:<br />
Ein sozialwissenschaftlich-juristisches Memorandum zur Geltung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland“ (Langversion in: „<a href="http://www.amazon.de/dp/3940865141/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;s=books&amp;qid=1297954488">Irren-Offensive. 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte</a>“, Verlag AG SPAK Bücher, im Internet veröffentlicht unter: <a href="http://www.die-bpe.de/memo" target="_blank">www.die-bpe.de/memo</a>.  Kurzversion siehe: Recht &amp; Psychiatrie 4/2010 und hier im Internet: <a href="http://www.die-bpe.de/r-und-p">http://www.die-bpe.de/r-und-p</a>)</p>
<p><a href="http://www.zwangspsychiatrie.de/">www.zwangspsychiatrie.de</a><br />
<a href="http://www.die-bpe.de/stellungnahme" target="_blank">www.die-bpe.de/stellungnahme</a><br />
<a href="http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Statistik_Betreungszahlen/Betreuungszahlen2005.pdf" target="_blank">www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Statistik_Betreungszahlen/Betreuungszahlen2005.pdf</a><br />
<a href="http://www.freedom-of-thought.de/gegenanhoerung/gegenanhoerung_vortrag.html" target="_blank">www.freedom-of-thought.de/gegenanhoerung/gegenanhoerung_vortrag.html</a></p>
<p> </p>
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		<title>Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 10:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PatVerfü-News</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden! Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) macht´s möglich Pressemitteilung vom 18. Juni 2009 Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><strong>Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!</strong><br />
<strong>Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) macht´s möglich</strong></p>
<p>Pressemitteilung vom 18. Juni 2009 </p>
<p>Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.</p>
<p>Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu unternehmen oder zu unterlassen sei, gehören endlich der Vergangenheit an! Das wird weitreichende Wirkungen bei gerichtlich angeordneten Entmündigungen haben: Erstmals besteht die Chance, dass in Vormundschaften nicht mehr gegen die Wünsche und Vorstellungen der Entmündigten gehandelt werden darf und sich damit eine Entmündigung tatsächlich in eine Betreuung wandelt, die treu zum Betreuten ist.</p>
<p>Der Patientenwille ist jetzt, wie vom Grundgesetz der BRD und nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ohnehin schon seit über 60 Jahren versprochen, als rechtsverbindlich in medizinischen Entscheidungen zu betrachten. Jede „medizinische“ <strong>Behandlung gegen den schriftlich erklärten und aktuellen Willen eines „Patienten“</strong> wird damit zur <strong>Körperverletzung</strong> und jede erzwungene Unterbringung zur <strong>Freiheitsberaubung</strong>.</p>
<p>Aus diesem Anlaß möchten wir unser besonderes Formular einer Patientenverfügung, die <strong>PatVerfü mit eingebauter Vorsorgevollmacht</strong>, bekannt machen, mit dem jeder folterartige Eingriff in den Körper durch unerwünschte psychiatrische „Behandlung“ und jede Freiheitsberaubung aufgrund einer verleumderischen pseudomedizinischen psychiatrischen Diagnose rechtsverbindlich ausgeschlossen wird.</p>
<p><span id="more-1786"></span></p>
<p>Die herausgebenden Verbände haben sich zusammengetan, um diesem Versprechen des Parlamentes, mit welchem es die Gültigkeit der Grund-, Bürger- und Menschenrechte für Jede/n, auch für psychiatrisch Verleumdete, zu verwirklichen verspricht, nun auch vor der Judikative zur Durchsetzung zu verhelfen.</p>
<p>Indem diejenigen Personen mit PatVerfü , die zwangsuntergebracht und zwangsbehandelt werden, beziehungsweise, denen psychiatrische Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung drohen, unterstützt und ermutigt werden, vor allen gerichtlichen Instanzen der BRD Präzedenzfälle zu schaffen, wollen wir die PatVerfü „gerichtsfest“ machen. Damit sollen in Zukunft alle Richter dazu gebracht werden, sich an dieses neue Gesetz zu halten, den Patientenwillen uneingeschränkt zu akzeptieren und diesen mit ihren Entscheidungen durchzusetzen.</p>
<p>Die von uns vorgeschlagene Form der Patientenverfügung untersagt von vornherein alle psychiatrischen Diagnosen. An die Existenz der damit bezeichneten „Krankheiten“ glauben wir ohnehin nicht, da es für sie keinerlei objektive Kriterien gibt. Die PatVerfü sichert somit die Selbstbestimmung der Person dagegen, dass Psychiater versuchen, ihr ihren „freien Willen“ abzusprechen, indem sie behaupten, es mangele ihr „krankheitsbedingt“ an der „Einsichtsfähigkeit oder an der Fähigkeit nach dieser Einsicht zu handeln“ (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/024/1502494.pdf" target="_blank">Bundestagsdrucksache 15/2494</a>: S.28).</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Heute ist für uns ein Freudentag!</strong><br />
<strong>Die konsequente Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet das Ende der Zwangspsychiatrie, wie wir sie kennen.</strong></p>
<p>Eine Unlogik besteht jedoch weiterhin darin, dass der psychiatrische Eingriff in den Körper gegen den erklärten Willen eben nur durch eine PatVerfü abgewehrt werden kann und nicht umgekehrt von vornherein ausgeschlossen ist.</p>
<p>Eigentlich dürfte u m g e k e h r t jede psychiatrische wie medizinische Behandlung nur mit „informed consent“ vorgenommen werden, also wenn nach vorausgegangener ausführlicher Beratung über die Vor- und Nachteile einer solchen explizit z u g e s t i m m t wird.</p>
<p>Somit ist mit Inkrafttreten des Gesetzes leider nur für diejenigen eine vorab verfügte rechtsverbindliche <strong>Ablehnung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen</strong> möglich, die darüber informiert sind, dass es mit Hilfe der PatVerfü ein <strong>„Schlupfloch aus der Zwangspsychiatrie“</strong> gibt.</p>
<p>Das ist uns Anlaß mit einer breiten Informationskampagne die PatVerfü bekannt zu machen, so dass sich mit der zunehmenden Nutzung das Schlupfloch zu einem <strong>„Tor aus der Zwangspsychiatrie heraus“</strong> erweitert.</p>
<p>Unter der Internetadresse <a href="http://www.patverfue.de">www.PatVerfü.de</a> werden ab heute Informationen zur PatVerfü und das entsprechende Formular zum freien und kostenlosen Download für nichtkommerzielle Nutzer bereitgestellt.</p>
<p><a href="http://www.patverfue.de/herausgeber">Die Herausgeber der PatVerfü</a></p>
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