Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!

Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) macht´s möglich

Pressemitteilung vom 18. Juni 2009

Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, als andere – Ärzte und Richter – definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu unternehmen oder zu unterlassen sei, gehören endlich der Vergangenheit an! Das wird weitreichende Wirkungen bei gerichtlich angeordneten Entmündigungen haben: Erstmals besteht die Chance, dass in Vormundschaften nicht mehr gegen die Wünsche und Vorstellungen der Entmündigten gehandelt werden darf und sich damit eine Entmündigung tatsächlich in eine Betreuung wandelt, die treu zum Betreuten ist.

Der Patientenwille ist jetzt, wie vom Grundgesetz der BRD und nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ohnehin schon seit über 60 Jahren versprochen, als rechtsverbindlich in medizinischen Entscheidungen zu betrachten. Jede „medizinische“ Behandlung gegen den schriftlich erklärten und aktuellen Willen eines „Patienten“ wird damit zur Körperverletzung und jede erzwungene Unterbringung zur Freiheitsberaubung.

Aus diesem Anlaß möchten wir unser besonderes Formular einer Patientenverfügung, die PatVerfü mit eingebauter Vorsorgevollmacht, bekannt machen, mit dem jeder folterartige Eingriff in den Körper durch unerwünschte psychiatrische „Behandlung“ und jede Freiheitsberaubung aufgrund einer verleumderischen pseudomedizinischen psychiatrischen Diagnose rechtsverbindlich ausgeschlossen wird.

Die herausgebenden Verbände haben sich zusammengetan, um diesem Versprechen des Parlamentes, mit welchem es die Gültigkeit der Grund-, Bürger- und Menschenrechte für Jede/n, auch für psychiatrisch Verleumdete, zu verwirklichen verspricht, nun auch vor der Judikative zur Durchsetzung zu verhelfen.

Indem diejenigen Personen mit PatVerfü , die zwangsuntergebracht und zwangsbehandelt werden, beziehungsweise, denen psychiatrische Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung drohen, unterstützt und ermutigt werden, vor allen gerichtlichen Instanzen der BRD Präzedenzfälle zu schaffen, wollen wir die PatVerfü „gerichtsfest“ machen. Damit sollen in Zukunft alle Richter dazu gebracht werden, sich an dieses neue Gesetz zu halten, den Patientenwillen uneingeschränkt zu akzeptieren und diesen mit ihren Entscheidungen durchzusetzen.

Die von uns vorgeschlagene Form der Patientenverfügung untersagt von vornherein alle psychiatrischen Diagnosen. An die Existenz der damit bezeichneten „Krankheiten“ glauben wir ohnehin nicht, da es für sie keinerlei objektive Kriterien gibt. Die PatVerfü sichert somit die Selbstbestimmung der Person dagegen, dass Psychiater versuchen, ihr ihren „freien Willen“ abzusprechen, indem sie behaupten, es mangele ihr „krankheitsbedingt“ an der „Einsichtsfähigkeit oder an der Fähigkeit nach dieser Einsicht zu handeln“ (Bundestagsdrucksache 15/2494: S.28).

Heute ist für uns ein Freudentag!
Die konsequente Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet das Ende der Zwangspsychiatrie, wie wir sie kennen.

Eine Unlogik besteht jedoch weiterhin darin, dass der psychiatrische Eingriff in den Körper gegen den erklärten Willen eben nur durch eine PatVerfü abgewehrt werden kann und nicht umgekehrt von vornherein ausgeschlossen ist.

Eigentlich dürfte u m g e k e h r t jede psychiatrische wie medizinische Behandlung nur mit „informed consent“ vorgenommen werden, also wenn nach vorausgegangener ausführlicher Beratung über die Vor- und Nachteile einer solchen explizit z u g e s t i m m t wird.

Somit ist mit Inkrafttreten des Gesetzes leider nur für diejenigen eine vorab verfügte rechtsverbindliche Ablehnung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen möglich, die darüber informiert sind, dass es mit Hilfe der PatVerfü ein „Schlupfloch aus der Zwangspsychiatrie“ gibt.

Das ist uns Anlaß mit einer breiten Informationskampagne die PatVerfü bekannt zu machen, so dass sich mit der zunehmenden Nutzung das Schlupfloch zu einem „Tor aus der Zwangspsychiatrie heraus“ erweitert.

Unter der Internetadresse www.PatVerfü.de werden ab heute Informationen zur PatVerfü und das entsprechende Formular zum freien und kostenlosen Download für nichtkommerzielle Nutzer bereitgestellt.

Die Herausgeber der PatVerfü


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