Aktuelles

An die­ser Stel­le er­hal­ten Sie ak­tu­el­le In­for­ma­tio­nen rund um die The­men PatVerfü und Schutz vor psych­iatri­schen Zwangs­maß­nah­men. Da­zu ge­hö­ren Pres­se­mit­tei­lungen, neue Ge­richts­ur­tei­le und Ver­an­stal­tungs­an­kün­di­gungen. News kön­nen Sie auch als RSS-Feed abon­nieren.

Tübingen: Informationsveranstaltung zur speziellen Patient*innenverfügung „PatVerfü“

Termin: Dienstag, 12. November 2019, 19 Uhr
Ort: „Kupferbau“, Hörsaal 23  (Universität)
Hölderlinstraße 5, 72074 Tübingen

Referentin: Alice Halmi vom Werner-Fuß-Zentrum Berlin
Veranstalter:  Psychiatrie-kritische Initiative Tübingen
Nähere Informationen: hier
Flyer: hier

Bestätigung der PatVerfü durch den Bundesgerichtshof

Ein neuer Beschluss des BGH ist eine großartige Bestätigung für die rechtliche Bindung und Wirksamkeit der PatVerfü: Der Beschluss mit dem Aktenzeichen XII ZB 604/15 vom 8.2.2017 ist hier abzurufen.

Die zwei folgenden Zitate aus diesem BGH Beschluss entsprechen genau unserer Rechtsauffassung des Patientenverfügungsgesetzes. Wir nutzen das Gesetz seit 2009 mit der PatVerfü, so dass gilt: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

Enthält die schriftliche Patientenverfügung eine Entscheidung über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte ärztliche Maßnahmen, die auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, ist eine Einwilligung des Betreuers, die dem betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernis unterfällt, in die Maßnahme nicht erforderlich, da der Betroffene diese Entscheidung selbst in einer alle Beteiligten bindenden Weise getroffen hat. Dem Betreuer obliegt es in diesem Fall nach § 1901 a Abs.1 Satz 2 BGB nur noch, dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen Ausdruck und Geltung zu verschaffen (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 13 f.).

und

Unmittelbare Bindungswirkung entfaltet eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a Abs. 1 BGB nur dann, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können (Senatsbeschluss BGHZ 2 02, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29). Neben Erklärungen des Erstellers der Patientenverfügung zu den ärztlichen Maßnahmen, in die er einwilligt oder die er untersagt, verlangt der Bestimmtheitsgrundsatz aber auch, dass die Patientenverfügung erkennen lässt, ob sie in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll (vgl. MünchKommBGB/Schwab 7. Aufl. § 1901a Rn.19, 22). Eine Patientenverfügung ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen (vgl. BeckOK BGB/G. Müller [Stand: 1. November 2016] § 1901a Rn. 9).

Festrede 10 Jahre PatVerfü – Grund zum Feiern

Am 30.6.2018 gab es auf dem kleine Bunkerberg im Volkspark Friedrichshain in Berlin eine Feier zum 10 jährigen Jubiläum der PatVerfü.

Festrede und Bilder http://www.zwangspsychiatrie.de/2018/07/festrede-10-jahre-patverfue.

Berlin: Infoveranstaltung Patientenverfügung (Vortrag und Diskussion)

Patientenverfügung – Recht auf Selbstbestimmung

Termin: Samstag, 21.05.2016, 14:00 Uhr
Ort: ABACUS Tierpark Hotel
Franz-Mett-Straße 3-9
10319 Berlin
Referentin: Alice Halmi
Ver­an­stal­ter:  André Böttcher
Eintritt: 15 Euro

Gustl Mollath wirbt für die PatVerfü

Gustl Mollath hat nach der Vorführung von dem Film über ihn „Mollath – Und plötzlich bist du verrückt“ in Augsburg die Zuschauer immer wieder an die PatVerfü erinnert. Ein paar Sätze hat er im Kino in die Kamera gesagt, leider mit Störgeräusche im Hintergrund:

Interview: Selbstbestimmung durch PatVerfü?

In der Juniausgabe von CONTRASTE, der Monatszeitung für Selbstorganisation, wurde ein Interview veröffentlicht, das Anne Seeck mit René Talbot geführt hat:
Selbstbestimmung durch PatVerfü?

Das Werner-Fuss-Zentrum hat es hier online gestellt.

Berlin: Seminar für PatVerfü-Vorsorgebevollmächtigte

GanztagsSeminar/Schulung für PatVerfü-Vorsorgebevollmächtigte
und solche, die es werden wollen.

Termin: Samstag, 24. Mai 2014
Ort: Berlin, Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Veranstalter: Werner-Fuß-Zentrum
Unkostenbeitrag: 10,- €
Anmeldung bitte per E-Mail: werner-fuss@berlin.de

Es werden die rechtlichen sowie praktischen Aspekte einer Bevollmächtigung als Vorsorgebevollmächtigte/r besprochen, so das man besser informiert eine solche Aufgabe leichteren Herzens annehmen kann.

Thüringen: Fachtagung

Fachtagung zum Thema Selbsthilfe vom Thüringer Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Termin: Samstag, 14. September 2013, 9 – 17 Uhr
Ort: Haus der Parität
Bergstraße 11
Ortsteil Neudietendorf
99192 Nesse-Apfelstädt

Veranstalter: Thüringer Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Referentin zur PatVerfü: Alice Halmi aus Berlin
Weitere Information: Einladung + Programm Fachtagung Thueringen 2013

Der Veranstalter bittet bei Teilnahmeinteresse um eine Rückmeldung bis zum 31.08.2013
zwecks Organisation von Speisen und Getränken unter Tel.: 0361 – 2 65 84 33
Email: buero@tlpe.de

Hamburg: Infoveranstaltung/Workshop

„Die Zwangsbehandlung wurde leider legalisiert. Aber jede/r kann sich vor Zwangspsychiatrie mit einer Patientenverfügung schützen!“

Samstag 31. August 2013, 11 – 17 Uhr
Ort: BTZ (berufliches Trainingszentrum)
1. Stock, Raum 120
Weidestraße 118 C
22083 Hamburg
(Bus 261, 171 bis Biedermannsplatz, U-Bahn Dehnhaide)

Anmeldung wird durch den Veranstalter erbeten
per e- mail: info@lpe-hamburg.de oder Tel.: 040/278 62 253
Re­fe­ren­tin: Alice Halmi aus Ber­lin
Ver­an­stal­ter: Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (LPE) Hamburg
Nä­here In­for­ma­tio­nen: FLYER

Berlin: Vortrag und Diskussion

Psychiatrische Zwangsmaßnahmen und Selbstbestimmung durch Patientenverfügung

Mittwoch, 24. Juli 2013, 17:00 Uhr bis Open End

Ort: : Tageszentrum der Platane 19 e. V.
Knobelsdorffstraße 15
14059 Berlin

Referentin: Alice Halmi vom Werner-Fuß-Zentrum, Berlin

Ver­an­stal­ter: Platane 19 e.V.

Nä­here In­for­ma­tio­nen: Verlinkung_Kulturabend (PDF)