PatVerfü im Einsatz

Eine Patientenverfügung wie die PatVerfü kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie sich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr äußern können. Aber auch wenn Ihre Worte und Gesten von Ärzten und Richtern nicht mehr als Ausdruck Ihres Willens angesehen werden. Zum Schutz in solchen Situationen wurde die PatVerfü entwickelt.

Wie die PatVerfü funktioniert

Mit einer PatVerfü untersagen Sie ausdrücklich und rechtlich verbindlich die Vornahme psychiatrischer Untersuchungen und Behandlungen. Damit werden auch und vor allem psychiatrische Diagnosen verhindert, die Ihnen eine psychische Erkrankung attestieren.

Durch die Be­nen­nung von Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tig­ten sor­gen Sie da­für, dass selbst dann, wenn Ihnen die Fähigkeit zu eigenen Entscheidungen abgesprochen wird, ver­traute und loyal ver­bun­dene Per­so­nen Ihren Willen rechtlich bindend durchsetzen können.

Das hat folgende Konsequenzen:

  • Gesetze, die Ihnen wegen einer psychischen Erkrankung Ihre Grundrechte auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit und Ihr Recht auf ein faires Verfahren beschneiden, können nicht angewendet werden.
  • So lange Sie sich äußern können, bleiben Sie eine Person, die selbständig und selbstverantwortlich Entscheidungen trifft und für die Konsequenzen ihrer Handlungen verantwortlich bleibt.
  • Entscheidungen in Ihrem Namen können nur mit Ihrem Einverständnis erfolgen. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers gegen Ihren Willen ist ausgeschlossen. Im Notfall (z. B. Koma) sorgt eine Person Ihres Vertrauens für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Eingriffe in Ihre Grundrechte können nur aufgrund von Gesetzen vorgenommen werden, die für alle Bürger in gleichem Maße gelten, nicht nur für „psychisch Kranke“.
  • Sie bestimmen, was Sie als Hilfe annehmen und was Sie als unerwünschte Belästigung und Eingriff in Ihre Selbstbestimmung ablehnen. Wenn andere Menschen Ihnen helfen wollen, sind sie darauf angewiesen, Ihnen ihre jeweiligen Angebote mit der Kraft der Überzeugung schmackhaft zu machen. Zwang und Gewalt sind ausgeschlossen.
  • Sie bestimmen, ob Sie Patient sein wollen oder ob Sie es vorziehen, auf medizinische oder psychiatrische Hilfe zu verzichten.
  • Sie dürfen genauso gefährlich für sich selbst und andere sein, wie jeder andere Bürger, der dabei nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Das PatVerfü-Dokument ist als solches bereits rechtlich bindend. Zuwiderhandlungen gegen die darin enthaltenen Vorgaben können strafrechliche Konsequenzen für Ärzte, Psychiater und Richter nach sich ziehen. Falls die PatVerfü dennoch nicht sofort anerkannt wird, treten die Vorsorgebevollmächtigten als Ihre rechtlichen Stellvertreter in Aktion, um Ihren Willen durchzusetzen.

Den Schutz durch die PatVerfü genießen Sie unter Umständen sogar im Ausland oder als Person ohne BRD-Pass, die sich aus privaten oder beruflichen Gründen in Deutschland aufhält. Handbuch

Eine Patientenverfügung können Sie jederzeit mündlich widerrufen. Dies gilt auch für die PatVerfü. Dann verlieren Sie allerdings auch den Schutz durch dieses Dokument.

Vorsicht! Die Zustimmung zu einer psychiatrischen Untersuchung könnte dazu führen, dass später von ärztlicher Seite aus versucht wird, die vorsorglichen Willenserklärungen Ihrer PatVerfü anzufechten.

Sollten Sie sich also beispielsweise freiwillig auf einer offenen psychiatrischen Station befinden, werden jetzt aber mit Verlegung in die Geschlossene und mit Zwangsbehandlung bedroht, dann zeigen Sie Ihre PatVerfü vor und bestreiten Sie, dass Sie einer Untersuchung überhaupt jemals zugestimmt hätten. Fügen Sie hinzu, dass Ihre Aussagen während der Untersuchung allesamt erlogen gewesen wären, weil Sie zwar nicht an psychische Krankheiten glaubten (so steht es in Ihrer PatVerfü), aber für einige Zeit die Vorteile eines Krankenhausaufenthaltes nutzen oder unbedingt bestimmte Psychopharmaka ausprobieren wollten.

Da Sie während der Untersuchung keine schriftliche Zustimmung gegeben haben, kann die Gegenseite diese Zustimmung auch nicht beweisen. Handbuch

PatVerfü vorlegen und schweigen!

Beachten Sie bitte: im Zusammenhang mit der Androhung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen kann alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden. Ihre Äußerungen werden in solchen Situationen regelmäßig als Beleg für eine „psychische Erkrankung“ und die Notwendigkeit des Einsatzes von Zwang und Gewalt umgedeutet.

Dies gilt auch dann, wenn Sie im Besitz einer gültigen PatVerfü sind. Unabhängig davon, wer Ihnen mit der Psychiatrie oder einer Zwangsbegutachtung droht, sei es ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, ein Sanitäter der Feuerwehr, ein Polizist oder ein Psychiater in einer Klinik: zeigen Sie Ihre PatVerfü vor und verlangen Sie, in Ruhe oder freigelassen zu werden.

Geben Sie den betreffenden Personen Zeit, Ihre PatVerfü in Ruhe zu studieren oder auch mit Ihren Vorsorgebevollmächtigten zu telefonieren. Lassen Sie sich aber mit niemandem auf Gespräche über Ihre Situation ein. Versuchen Sie nicht, sich zu rechtfertigen. Bestehen Sie auf Ihren Rechten.

Möglichkeiten der Anwendung

Folgende Szenarien sind vorstellbar, in denen die PatVerfü in der Praxis zum Einsatz kommen kann:

Polizei oder Notarzt. Will die Polizei oder ein Notarzt Sie wegen Ihres auffälligen oder gefährlich erscheinenden Verhaltens in die Psychiatrie bringen, dann zeigen Sie Ihre PatVerfü vor und schweigen. Im schlimmsten Fall müssen Sie eine Nacht im polizeilichen Gewahrsam verbringen. Für die Unterbringung in der Psychiatrie gibt es keine rechtliche Grundlage.

Freilassung aus der Psychiatrie. Hat die Polizei oder der Notarzt Sie trotz PatVerfü in eine geschlossen Abteilung einer Psychiatrie gebracht, zeigen Sie Ihre PatVerfü vor und verlangen Sie sofort Ihre Freilassung. Eventuell muss einer Ihrer Vorsorgebevollmächtigten für die Freilassung sorgen; notfalls mit einem Gerichtsbeschluss. Eine Untersuchung oder gar Zwangsbehandlung würde in diesem Fall eine strafbare Körperverletzung darstellen, vor der sich Psychiater und Pflegepersonal hüten werden.

Drohung mit der Geschlossenen im Krankenhaus. Wenn Sie sich freiwillig in der Psychiatrie oder einer anderen Abteilung eines Krankenhauses aufhalten und Ihnen wegen Ihres unkooperativen Verhaltens mit einer Verlegung in die geschlossene Abteilung gedroht wird, zeigen Sie Ihre PatVerfü vor und verlangen Sie die Unterlassung solcher Drohungen.

Zwangsbetreuung droht. Droht ein Betreuungsverfahren gegen Ihren Willen, dann erfährt ein Richter durch das Zentrale Vorsorgeregister, dass Vorsorgebevollmächtigte existieren. Oder Sie legen persönlich oder postalisch Ihre PatVerfü dem Gericht vor. Vorsorgebevollmächtigte haben laut Gesetz Vorrang vor einer gerichtlichen Bestellung eines rechtlichen Betreuers.

Befreiung aus einer unerwünschten Betreuung. Wollen Sie eine bestehende Betreuung aufheben, dann ist dies mit einer PatVerfü möglich. Dieser Weg ist mit einigem persönlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Genaueres erfahren Sie im Handbuch.

Aufforderung zur psychiatrischen Begutachtung. Fordert Sie das Jobcenter, eine andere Behörde oder Ihr Arbeitgeber auf, sich einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen, dann lehnen Sie dieses Ansinnen mit Verweis auf Ihre PatVerfü höflich ab. Sollten Sie aus bestimmten Gründen einen solchen Gutachtertermin dennoch wahrnehmen, dann legen Sie Ihre PatVerfü vor, schweigen und lassen eine Vertrauensperson erklären, dass sie sich nicht weiter äußern werden. Handbuch

Weiterführende Informationen

PatVerfü-Handbuch
PatVerfü im Überblick
PatVerfü verfassen