Einführungsrede anlässlich der Uraufführung des PatVerfü-Kinospots am 31.1.2012 im Kino Moviemento in Berlin

Liebe Gäste, herzlich willkommen zur Kino-Premiere des PatVerfü-Spots!
Mein Name ist René Talbot und ich werde Sie zusammen mit Alice Halmi durch diese Veranstaltung begleiten.
Heute präsentieren wir eine neue Dimension der Aufklärung über die PatVerfü und deshalb möchte ich, sozusagen zum warm werden, eine Geschichte erzählen, die Geschichte der PatVerfü. Das soll vor allem dazu dienen, zu verstehen, um was es bei dieser schlauen Patientenverfügung eigentlich geht: um die Selbstbestimmung.
Seit 62 Jahren gilt das Grundgesetz, aber erst im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die von den Betroffenen folterartig erlebte Zwangsbehandlung in der Psychiatrie mit den Grundrechten – die ja an sich Menschenrechte sind – unvereinbar ist.
Die vom medizinischen Personal begangene Körperverletzung war also immer schon ein Verbrechen. Dieser Rechtsfortschritt, und dass man sich außerdem inzwischen durch eine entsprechende Patientenverfügung, eben die PatVerfü, auch vor einer psychiatrischen Gefangennahme schützen kann, hatte einen geschichtlichen Vorläufer:
Im Juli 1982 veröffentlichte Thomas Szasz in der Zeitschrift American Psychologist den Text The Psychiatric Will: A New Mechanism for Protecting Persons Against „Psychosis“ and Psychiatry. Der Begriff Psychiatric Will, der später von der Irren-Offensive etwas windschief mit „Psychiatrisches Testament“ übersetzt wurde, erhielt seine Inspiration von dem sog. „Living Will“. Der erste Living Will wurde 1967 von Luis Kutner, einem Anwalt in Chicago, der sich intensiv für die Menschenrechte einsetzte, in einem Vortrag veröffentlicht, der 1969 im Indiana Law Journal erschien.
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