PatVerfü registrieren

Hier fin­den Sie eine An­lei­tung für die Re­gis­trie­rung Ih­rer Pat­Verfü beim Zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer und Hin­weise, wie Sie ver­hin­dern, dass aus der in­te­grier­ten Vor­sor­ge­voll­macht eine Be­treu­ungs­ver­fü­gung wird.

Wir emp­feh­len drin­gend, nach Fer­tig­stel­lung Ihre Pat­Verfü im Zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer zu re­gis­trie­ren. Da­mit ist si­cher­ge­stellt, dass je­der­zeit ein Rich­ter die Exis­tenz Ih­rer Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung und Vor­sor­ge­voll­macht er­mit­teln kann. Die bei der Bun­des­no­tar­kam­mer re­gis­trier­ten An­ga­ben ha­ben al­ler­dings keine recht­li­che Bin­dung. Der tat­säch­li­che In­halt der Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung bzw. Vor­sor­ge­voll­macht kann von der Re­gis­trie­rung ab­wei­chen. Das muss ein Rich­ter dann aber selbst er­mit­teln, in­dem er mit Ih­nen bzw. den Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tig­ten Kon­takt auf­nimmt.

Die Re­gis­trie­rung der Pat­Verfü er­folgt ent­we­der über ein Online-Formular. Ihre Da­ten wer­den da­bei ab­hör­si­cher an das Zen­trale Vor­sor­ge­re­gis­ter über­tra­gen:

https://www.zvr-online.de/zvr/Meldung.aspx

Sie kön­nen die Re­gis­trie­rung aber auch per Post vor­neh­men. Dazu müs­sen Sie sich zu­nächst eine PDF-Datei her­un­ter­la­den. Sie ent­hält das Re­gis­trie­rungs­for­mu­lar und Hin­weise zu sei­ner Be­nut­zung:

http://www.vorsorgeregister.de/_downloads/Datenformulare/P.pdf

Das For­mu­lar kann so­wohl zur Re­gis­trie­rung von Vor­sor­ge­voll­mach­ten wie auch von Be­treu­ungs­ver­fü­gun­gen be­nutzt wer­den. Des­halb sind fol­gende Hin­weise un­be­dingt beim Aus­fül­len der ein­zel­nen Ab­schnitte zu be­ach­ten, da­mit un­ter kei­nen Um­stän­den die Pat­Verfü bzw. Ihre Vor­sor­ge­voll­macht als Be­treu­ungs­ver­fü­gung miss­ver­stan­den wird:

1. „Da­ten der Vor­sor­geur­kunde“


„Voll­macht zur Er­le­di­gung von:“

Alle Auf­ga­ben­be­rei­che müs­sen von den Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tig­ten ab­ge­deckt werden. Dies wird am ein­fachs­ten da­durch er­reicht, dass Sie im Ab­schnitt „Da­ten der Vor­sor­geur­kunde“ alle Auf­ga­ben an­kreu­zen, ein­schließ­lich der Punkte „Maß­nah­men nach § 1904 Abs. 1 Satz 1 BGB aus­drück­lich um­fasst“ und „Maß­nah­men nach § 1906 Abs. 1 und 4 BGB aus­drück­lich um­fasst“ (dies sind die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen für psych­ia­tri­sche Zwangs­be­hand­lung und Zwangs­ein­wei­sung).

Da­mit wird si­cher­ge­stellt, dass ein Rich­ter in je­dem Fall die Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tig­ten kon­tak­tie­ren muss. Soll­ten Sie in Ih­rem PatVerfü-Dokument bei ein­zel­nen Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tig­ten ein­zelne Auf­ga­ben­be­rei­che aus­ge­schlos­sen ha­ben, dann be­hal­ten diese Vor­ga­ben wei­ter­hin ihre Gül­tig­keit und müs­sen in je­dem Fall durch den Rich­ter in Er­fah­rung ge­bracht wer­den.

„Ur­kunde ent­hält An­ord­nun­gen oder Wün­sche“

Auf kei­nen Fall dür­fen Sie hier „für den Fall, dass das Be­treu­ungs­ge­richt ei­nen Be­treuer be­stellt (Be­treu­ungs­ver­fü­gung)“ an­kreu­zen, denn dann könnte in Zwei­fel ge­zo­gen wer­den, dass die Ver­fü­gung aus­schließ­lich eine Vor­sor­ge­voll­macht ent­hält. Das Käst­chen „hin­sicht­lich Art und Um­fang me­di­zi­ni­scher Ver­sor­gung (Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung)“ muss an­ge­kreuzt sein.

2. „Da­ten der Vor­sor­geur­kunde“

Tra­gen Sie hier Ihre per­sön­li­chen Da­ten ein.

3. „Bevollmächtigter/Vorgeschlagener Be­treuer“

Tra­gen Sie hier die in der Pat­Verfü auf­ge­führ­ten Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tig­ten ein. Ach­tung! Für jede ein­ge­tra­gene Per­son muss das Häk­chen bei „Be­voll­mäch­ti­gen“ (nicht: Vor­ge­schla­ge­nen Be­treu­ers) ge­macht wer­den.


Falls Sie mehr als ei­nen Be­voll­mäch­tig­ten an­ge­ben wol­len, dann nut­zen Sie in der aus­ge­druck­ten Ver­sion ein zwei­tes Blatt, on­line kön­nen Sie mit Klick auf „Bevollmächtigten/Vorgeschlagenen Be­treuer hin­zu­fü­gen“ wei­tere Per­so­nen ein­tra­gen.

4. „An­ga­ben zur Zah­lung“

Wäh­len Sie hier aus, auf wel­che Weise Sie die Ge­bühr für die Re­gis­trie­rung Ih­rer Pat­Verfü ent­rich­ten wol­len. Falls Sie Ihre Kon­to­da­ten für ei­nen Bank­ein­zug ein­tra­gen, dann wer­den diese An­ga­ben ab­hör­si­cher an die Bun­des­no­tar­kam­mer über­tra­gen.

5. Ab­schluss

Nach­dem Sie das Online-Formular voll­stän­dig aus­ge­füllt ha­ben, er­hal­ten Sie mit Klick auf „Ein­gabe ab­schlie­ßen“ noch ein­mal eine Zu­sam­men­fas­sung Ih­rer ein­ge­tra­ge­nen Da­ten, die Sie dann end­gül­tig an die Bun­des­no­tar­kam­mer ab­sen­den kön­nen.

Für das Ab­schi­cken per Post ent­hält das PDF-Dokument die not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen.