PatVerfü-Handbuch

Das PatVerfü-Handbuch enthält ausführliche Informationen rund um das Thema PatVerfü. Sie können das Handbuch online lesen, als EBook herunterladen oder die gedruckte Broschüre bestellen. Oder lesen Sie die Einführung ins Thema.

Das PatVerfü-Handbuch ent­hält aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen rund um das Thema Pat­Verfü. Die The­men rei­chen von den ge­setz­li­chen Grund­la­gen für psych­ia­tri­schen Zwang bis hin zu prak­ti­schen Tipps, um sich mit der Pat­Verfü vor Zwangs­maß­nahmen zu schützen.

Kon­se­quen­zen be­den­ken

Eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung zu er­stel­len ist im­mer eine höchst­per­sön­li­che Ent­schei­dung. Die mit ei­ner Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung rea­li­sierte Selbst­be­stim­mung be­deu­tet, die Ver­ant­wor­tung und so­mit auch even­tu­ell ne­ga­tive Kon­se­quen­zen, die ent­ste­hen könn­ten, voll und al­leine zu tra­gen. Da­bei kann es auch um Fra­gen um Le­ben oder Tod ge­hen. Das be­trifft be­son­ders die Frage, wenn je­mand mit sei­ner Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung fest­le­gen möchte, ob im Falle ei­nes lang­an­hal­ten­den Ko­mas alle me­di­zi­ni­schen Mit­tel, die der Le­bens­ver­län­ge­rung oder -er­hal­tung die­nen, ma­xi­mal ge­nutzt wer­den sol­len oder nicht. Auch in Be­zug auf psych­ia­tri­sche In­ter­ven­tio­nen sollte sich jede/r über den ei­ge­nen Stand­punkt klar wer­den. Was die In­an­spruch­nahme so­ge­nann­ter psych­ia­tri­scher „Hil­fen“ und „The­ra­pien“ an­geht, kann man/frau un­ter­schied­li­cher Ansicht sein. Die Ei­nen hal­ten sie für sinn­voll, so­gar wenn es sich um eine Zwangs-‚Beglückung‘ han­delt. Die An­de­ren sind der Mei­nung, dass Ih­nen die Psych­ia­trie keine we­sent­li­che Ver­bes­se­rung ih­rer Le­bens­um­stände bie­tet oder dass de­ren (ver­meint­li­che) „Hil­fen“ im Ge­gen­teil so­gar noch zu­sätz­lich scha­den und su­chen sich da­her nicht- psych­ia­tri­sche Un­ter­stüt­zung für die Be­wäl­ti­gung ih­rer Kri­sen und Pro­bleme. Wer eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung des Typs Pat­Verfü ver­fasst und nutzt, der/die schließt für sich sämt­li­che psych­ia­tri­sche Zwangs­maß­nah­men aus, ein­schließ­lich der un­er­wünsch­ten Eti­ket­tie­rung mit ei­ner psych­ia­tri­schen Dia­gnose. Auch wenn Sie eine Pat­Verfü be­sit­zen, ist es Ih­nen frei­lich be­las­sen, (wei­ter­hin) die Pra­xis von nie­der­ge­las­se­nen Psych­ia­te­rIn­nen auf­zu­su­chen oder auch sich frei­wil­lig auf eine of­fene psych­ia­tri­sche Sta­tion zu be­ge­ben, wenn Ih­nen da­nach ist. Sie brau­chen die Pat­Verfü in sol­chen Fäl­len nicht zu er­wäh­nen bzw. nicht vor­zu­zei­gen. Dies birgt je­doch Ri­si­ken: Da bei­des da­mit ver­bun­den ist, sich dort eine „psy­chi­sche Krank­heit“ dia­gnos­ti­zie­ren zu las­sen, kann es un­ter Um­stän­den pas­sie­ren, dass solch eine frei­wil­lig her­bei­ge­führte Si­tua­tion in psych­ia­tri­sche Ge­walt und Zwang um­schlägt. Um wirk­lich si­cher zu ge­hen, dass Sie nicht, ehe Sie sich ver­se­hen, „fi­xiert“ in der Ge­schlos­se­nen lie­gen oder dass das, was Sie so al­les im Ei­fer psych­ia­tri­schem Per­so­nal er­zählt hat­ten, wei­ter ge­reicht wird, um ein Gut­ach­ten zu er­stel­len, mit dem ver­sucht wird, Sie zu ent­mün­di­gen, re­den Sie am bes­ten nie mit psych­ia­tri­schem Fach­per­so­nal über sich, je­den­falls nicht im Rah­men de­ren Ar­beit. (Wei­te­res zu die­sem Spiel mit dem Feuer siehe Ab­schnitt „Zu den Ri­si­ken des frei­wil­li­gen oder ge­nö­tig­ten Auf­su­chens von psych­ia­tri­schen oder psy­cho­lo­gi­schen Ein­rich­tun­gen“.)

Eine Pat­Verfü kann auch, ge­nauso wie jede an­dere Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung „je­der­zeit form­los wi­der­ru­fen wer­den“ , so steht es im Ge­setz zur Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung § 1901a  BGB, Ab­satz 1. Be­vor Sie eine Pat­Verfü ver­fas­sen, ist es den­noch wich­tig, dass Sie sich klar wer­den dar­über, ob Sie psych­ia­tri­schen Zwang für sich grund­sätz­lich, in je­der mög­li­chen Si­tua­tion und in je­der Form ab­leh­nen – und um das zu rea­li­sie­ren, ist un­se­res Wis­sens nach die Pat­Verfü zur­zeit das ein­zig ef­fek­tive Rechts­in­stru­ment – oder ob es für Sie Si­tua­tio­nen gibt, für die Sie wün­schen, dass die Psych­ia­trie Ih­nen ge­gen­über Zwang an­wen­den sollte. Wenn Sie zum Bei­spiel der Ansicht sind, Zwangs­psych­ia­trie soll ver­su­chen, Sie vor Selbst­tö­tung zu ret­ten, dann ist die Pat­Verfü nicht das Rich­tige für Sie. Wir als Nut­ze­rIn­nen der Pat­Verfü be­ste­hen hin­ge­gen dar­auf, dass auch bei der Ent­schei­dung zum Frei­tod un­ser Recht auf Selbst­be­stim­mung ge­wahrt bleibt und hof­fen, in ver­zwei­fel­ten Le­bens­si­tua­tio­nen ein­fühl­same Hilfe an­ge­bo­ten zu be­kom­men, die wir frei­wil­lig an­neh­men (kön­nen). Un­se­rer Er­fah­rung nach ist so­gar ge­rade das Er­lei­den von psych­ia­tri­schem Zwang und sei­nen wei­te­ren Fol­gen (Er­fah­rung von bru­ta­ler Ge­walt bzw. Fol­ter; Lang­zeit­schä­den durch die un­ge­wollt ein­ge­nom­me­nen ‚Psy­cho­phar­maka‘; so­ziale Fol­gen dar­aus, als „psy­chisch Kranke/r“ ver­leum­det wor­den zu sein) ein häu­fi­ger Grund für Men­schen, sich das Le­ben zu neh­men oder dass Men­schen, wenn sie nach ei­nem Selbst­tö­tungs­ver­such in die Psych­ia­trie ge­ra­ten, es erst recht tun, an­statt dass sie neuen Le­bens­mut schöp­fen. Noch eins soll­ten Sie in die­sem Zu­sam­men­hang be­den­ken: „Ein biss­chen Zwang“ geht nicht: Ent­we­der Sie schlie­ßen psych­ia­tri­schen Zwang be­reits mit Ver­wei­ge­rung von „Untersuchung/Diagnosen“ aus oder Sie las­sen ihn zu und dann kön­nen Sie sich in al­ler Re­gel nicht mehr aus­su­chen, wann und was mit ih­nen ge­macht wird, denn dann ist psych­ia­tri­scher Will­kür Tür und Tor ge­öff­net.

Soll­ten Sie sich also zu ei­ner Pat­Verfü ent­schlie­ßen, dann darf, um volle Frei­heit vor psych­ia­tri­schem Zwang zu ge­währ­leis­ten, kei­nes der ent­spre­chen­den Ele­mente aus dem Muster-Formular feh­len. Wer le­dig­lich in puncto Zwangs­psych­ia­trie Vor­sorge tref­fen möchte, kann Teil C) strei­chen. Der Rest muss so blei­ben, wie er ist bzw. soll le­dig­lich aus­ge­füllt wer­den und kann ggf. er­gänzt wer­den (siehe un­ten).